Schnee schieben
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Räum- und Streupflicht im Winter für Mieter und Eigentümer

Wenn der Winter Einzug hält und Schnee und Eis auf Straßen und Wegen liegen bleiben, stellt sich für Mieter sowie Haus- und Wohnungseigentümer die Frage nach Räum- und Streupflichten. Deren Einhaltung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Räumpflicht

Gehwege und Zugänge: Als Eigentümer oder Mieter bist Du dazu verpflichtet, Gehwege vor Deinem Grundstück von Schnee zu befreien. Dies gilt insbesondere für Wege, die von Fußgängern stark frequentiert werden.

Zeiten: Zwischen 6 und 22 Uhr musst Du Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser von Schnee räumen

Streupflicht

Rutschgefahr mindern: Neben der Räumung ist auch das Bestreuen der Gehwege mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Split verpflichtend, um Rutschgefahr zu minimieren.

Streusalzregelungen beachten

Vorsicht bei Salz: Beachte die lokalen Vorschriften bezüglich Streusalz, da dieses in manchen Regionen aufgrund von Umweltschutzbestimmungen eingeschränkt oder verboten sein kann.

Haftung bei Nichtbeachtung

Wer als Eigentümer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, haftet als Verantwortlicher für mögliche Schäden, wenn Passanten stürzen und sich verletzen. Mieter haften nur dann, wenn sie im Mietvertrag zum Schneeräumen verpflichtet sind.

Gemeinschaftliche Verantwortung in Mietshäusern

In Mehrfamilienhäusern sollten sich Mieter untereinander abstimmen, wer für welche Flächen verantwortlich ist. Dies kann in der Hausordnung festgehalten werden. Sinnvoll ist auch ein Notfallplan für den Winter, der festhält, wie Räum- und Streupflichten im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit geregelt werden.

Unterstützung durch einen Winterdienst

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen, insbesondere wenn es um größere Flächen oder gewerbliche Grundstücke geht.

Technische Hilfsmittel nutzen

Schneeschieber, Streuwagen oder spezielle Auftaumittel können die Arbeit erleichtern. Achte am besten darauf, umweltfreundliche Produkte zu verwenden.

Schneeräumen: Wichtig zu wissen

  • Gehwege entlang privater Grundstücke müssen zu festgelegten Zeiten von Schnee geräumt und gestreut werden – auch mehrmals am Tag. Die Räum- und Streupflicht schließt auch unbefestigte Wege mit ein.
  • Eigentümer haften für Unfälle – Mieter jedoch nur, wenn der Mietvertrag sie zur Schneeräumung verpflichtet.

Richtiges Schneeräumen und Streuen im Winter

  1. Schneeschieber und -schaufeln: Verwende einen Schneeschieber oder eine Schneeschaufel, um den Schnee zu räumen. Alternativ kannst Du eine Schneefräse nutzen, die jedoch relativ laut werden kann – hier empfiehlt sich Rücksprache mit den Anliegern oder Nachbarn zu halten, wenn es schon vor 7 Uhr morgens losgehen soll. 

  2. Verwende Streugut  wie Sand, Granulat oder Splitt, um gefrorene Schneeplatten und Glatteis zu streuen. 

  3. Entsorgung: Schaufel den Schnee nicht auf Gehwege, Fahrbahnen oder Nachbargrundstücke. Vielleicht gibt es eine geeignete Sammelstelle am Rande des Gehwegs – Rinnsteine und Abwasseröffnungen sollten aber unbedingt freigehalten werden.

  4. Streusalzregelungen und Bußgelder: In vielen deutschen Städten (u.a. Hamburg, Berlin, München, Köln) und Kommunen ist der Einsatz von aggressivem Salz zur Eisbeseitigung verboten – hierzu informiert das lokale Orts- oder Bezirksamt. Verstöße gegen das Streusalzverbot können neben Geldstrafen auch Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen.