Gartenhaus-Baugenehmigung – jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen
Nur wenige Investitionen werten den Garten so deutlich auf wie ein eigenes Gartenhaus oder eine Grillkota. Es dient als Stauraum für Gartengeräte, als Gästezimmer oder als Zierde auf dem Rasen. Damit Du Dein neues Gartenhaus nicht gleich wieder abbauen musst, sollte jedoch unbedingt eine Baugenehmigung vorliegen, wenn die Errichtung nicht genehmigungsfrei ist.
Vor dem Kauf des Gartenhauses gilt es daher, Vorschriften zu lesen. Jedes Bundesland in Österreich verfügt über eigene Regelungen, wenn es darum geht, ein Gartenhaus für die private Nutzung zu errichten.
Gartenhaus - die Größe ist beim Bauen entscheidend
Das Bauordnungsrecht ist für Gartenhäuser zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, es bestehen aber auch Gemeinsamkeiten. Denn in jedem Land ist eine bestimmte Größe des Hauses festgeschrieben, ab der in jedem Fall eine Baugenehmigung für das Gartenhaus vor dem Bauen erforderlich ist. Entscheidend ist auch, ob Du das Gartenhaus in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich bauen möchtest. Grundsätzlich gilt: Im Außenbereich und damit in der grünen Umgebung der Städte sind die Vorschriften für das Gartenhaus strenger und die Errichtung ist in der Regel nicht genehmigungsfrei.
Örtliches Baurecht und Bebauungsplan für Gartenhäuser
Nicht nur das Land, auch die Gemeinde kann Deinem Gartenhaus in die Quere kommen. Möchtest Du Dein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen? Dann wird der Bau der Gebäude leider nicht genehmigungsfrei sein. Um eine Baugenehmigungspflicht wirst Du auch nur dann herumkommen, wenn das Gartenhaus eine Höhe von drei Metern nicht überschreitet. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass das Gebäude nicht weiter als neun Meter entlang der Grundstücksgrenze verlaufen darf. Im Bebauungsplan findest Du weitere Regelungsdetails. Häufig wird auch vorgeschrieben, wie groß die insgesamt bebaute Fläche sein darf oder welche Bereiche des Grundstücks überhaupt für eine Bebauung freigegeben sind.
Ist Dein Wohnhaus bereits zu groß und schöpft den zugelassenen Bereich voll aus, könnte daher nach dem Bebauungsplan kein Platz mehr für Dein Gartenhaus sein. In anderen Gemeinden wiederum sind gerade solche Gebäude wie das Gartenhaus als sogenannte Nebenanlagen von dieser Regelung nicht betroffen. Es führt also kein Weg daran vorbei, dass Du Dich bereits vor der Anschaffung des Gartenhauses genau darüber informierst, welche Reglungen in Deinem jeweiligen Bundesland und in Deiner Gemeinde für die Errichtung von Gartenhäusern gelten.
Du besitzt noch kein eigenes Gartenhaus im Garten und möchtest Dir endlich eines anschaffen und einrichten? Dann darfst Du den interaktiven Gartenhaus-Ratgeber nicht verpassen.